§ 25c KWG - Gefährdungsanalyse
Zum Thema "Gefährdungsanalyse betrügerische Handlungen“ fanden sich 87 Teilnehmer beim GFA Symposium im Steigenberger Metropolitan in Frankfurt ein und folgten den Vorträgen der Referenten des Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., der HSH Nordbank AG und der NRW.BANK.
Des Weiteren wurden Lösungsansätze zur technischen Umsetzung für Gefährdungsanalysen aus unserem Hause vorgestellt und Herr Born von Dr. Peter & Company AG referierte zum Thema Integration des Risikomanagements.
Die aktuelle Novellierung des § 25 c KWG definiert die Anforderungen an eine Betrugsprävention als erweiterten und eigenständigen Regelungsinhalt. Die Durchführung von Gefährdungsanalysen zur Betrugsprävention ist vorgegeben. Der Begriff betrügerische Handlungen wird dabei ausgeweitet auf alle sonstigen strafbaren Handlungen. Alle ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsaktivitäten sind zu untersuchen, völlig unabhängig von der Erkenntnisquelle. Dazu kommt eine formale Verpflichtung zur Prüfung und Erstattung von Strafanzeigen sowie für die Dokumentation und Archivierung der Ergebnisse von Untersuchungen. Das Recht zum Informationsaustausch zwischen den Instituten wird deutlich erweitert (Warnkreise). Klare (auch aufbauorganisatorische) Empfehlungen zum Thema der strafbaren Handlungen sind künftig zu berücksichtigen.
Falls Sie Interesse an den Vorträgen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren - info
interexa.de
Ein umfassender Bericht der Veranstaltung wird in Kürze folgen.